schul.cloud
Liebe Eltern,
wir nutzen seit 2021 die schul.cloud® an unserer Schule.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://schul.cloud/
Schulwegplan
Liebe Eltern,
der Schulwegplan wird von der Stadt Hoyerswerda zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den Schulweg zu Fuß oder mit dem Rad:
• vorhandene Gehwege sind zu nutzen,
• Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen (§ 2 Abs. 5 StVO).
Liebe Eltern,
bitte nutzen Sie die Ein- und Ausstiegszone vor der Schule nicht zum Parken.
Hausordnung
Wir möchten, dass sich alle Menschen in unserer Schule wohl und sicher fühlen. Die folgenden Regeln dienen dazu, dieses Ziel zu erreichen. Wenn sich alle daran halten, kommen wir gut miteinander aus und können erfolgreich lernen.
Grundregeln
- Ich bin respektvoll, höflich und rücksichtsvoll gegenüber Erwachsenen und Kindern.
- Ich behandle andere so, wie ich auch selbst gern behandelt werden möchte.
- Konflikte löse ich mit Worten.
- Ich achte das Eigentum anderer sowie das Schuleigentum und behandle es sorgfältig.
- Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie von pädagogischen Mitarbeitern befolge ich immer.
Unsere Hausordnung:
Elternbereich
Liebe Eltern, hier finden Sie verschiedene Dokumente und Formulare zum Download.
Veränderungsmitteilung
Für ein gutes Miteinander ist es wichtig, stets die aktuellen Daten der Eltern und Schüler zu kennen. Deshalb bitten wir Sie, bei Veränderungen Ihrer persönlichen Daten uns darüber zu informieren.
Dies können Sie mit dieser Veränderungsmitteilung uns bekannt geben.
Entschuldigungsschreiben
Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, melden Sie das bitte per Telefon gleich früh am ersten Fehltag dem Sekretariat. Kommt Ihr Kind wieder in die Schule, geben Sie bitte das begründete Entschuldigungsschreiben mit. Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt länger als 2 Tage fehlen sollte, gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich ggf. eine Krankschreibung für Ihr Kind für den Zeitraum geben.
Befreiung / Beurlaubung vom Unterricht
Grundlage für eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht ist die Schulbesuchsordnung im Freistaat Sachsen.
Eine mehrtägige zusammenhängende Freistellung vom Unterricht außerhalb der Ferienzeiten stellt eine absolute Ausnahme dar und kann durch einen rechtzeitigen Antrag einmalig in der Grundschulzeit genehmigt werden. Dazu ist eine betriebliche Bescheinigung einzureichen, dass die Erziehungsberechtigten während der Schulferien keinen Urlaub erhalten.
Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, im Übrigen der Schulleiter.
Beurlaubung an religiösen Feiertagen
Im Zusammenhang mit der einzelfallbezogenen Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern an religiösen Feiertagen, die nicht zugleich gesetzliche Feiertage in Sachsen sind, liegt die Aktualisierung der Übersicht zu religiösen Feiertagen für das Jahr 2023 vor.
Übersicht zu religiösen Feiertagen nach § 4 der Schulbesuchsordnung:
Fahrraderlaubnis
Wenn Sie einen Antrag auf Erlaubnis stellen wollen, dass Ihr Kind für den Schulweg zur Grundschule „An der Elster“ das Fahrrad benutzen darf, möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen.
Ihr Kind darf mit Genehmigung der Schule mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Die Genehmigung der Schule ist widerrufbar, insbesondere, wenn das Fahrrad sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet oder sich Ihr Kind verkehrswidrig verhält und die schulischen Anordnungen nicht beachtet.
Bitte füllen Sie die Anlage zur Erteilung der Fahrraderlaubnis aus und übergeben Sie diese im Sekretariat.
Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Eine gesetzliche Pflicht für Kinder, im Straßenverkehr beim Fahrradfahren Helme zu tragen, gibt es nicht. Tragen Sie durch intensive Verkehrserziehung auch zu Hause zur Unfallverhütung bei. Auch wenn es keine Helmpflicht gibt, empfehlen die Verkehrswacht und wir dringend, dass Ihr Kind einen geeigneten Fahrradhelm trägt.
Bei Fahrraddiebstahl in der Schule kommt es bei der Haftung unter anderem darauf an, ob der Schulweg freiwillig mit dem Fahrrad bestritten wird oder ob eine Anordnung der Schule vorliegt. Die Schule hat keine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Gegenstände, die von den Schülern freiwillig und ohne schulische Notwendigkeit mitgebracht werden. Da es die freie Entscheidung von Ihnen ist, dass Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt und es dort abstellt, ist die Schule für das eventuelle Abhandenkommen des Fahrrads nicht verantwortlich. Es trifft sie daran kein Verschulden. Weder die Schule noch der Schulträger – die Stadt Hoyerswerda – übernehmen deshalb die Haftung für ein verschwundenes Fahrrad. Die Eltern müssen für entsprechende Schäden selbst aufkommen.
Für entsprechende Ersatzleistungen sollten Sie eine Fahrradversicherung abgeschlossen haben. Für ein verkehrssicheres Fahrrad und ein verkehrsgerechtes Verhalten Ihres Kindes tragen die Eltern die Verantwortung und Haftung.