Fußgängerüberweg vor der Schule

Es ist vollbracht!

Seit Jahren haben wir gemeinsam mit dem Elternrat, hier geht ein großes Dankeschön besonders an Herrn Meyer, um einen Fußgängerüberweg vor unserer Grundschule gekämpft. Der Fußgängerüberweg ist eine sinnvolle Ergänzung zur Sicherheit auf dem Weg zur Schule neben unsere Verkehrswachthelferinnen und -helfern.

Am heutigen Montag begehen alle Klasse diesen und gehen dabei auf das Verhalten als Fußgänger und Radfahrer ein.

Fußgänger dürfen nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können. Bei starkem Verkehr müssen sie Fußgängerüberwege benutzen, selbst wenn der Überweg 40 bis 50 Meter entfernt ist. Radfahrende haben die gleichen Rechte wie Fußgänger, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Nach einzelnen Gerichtsentscheidungen werden auch Radfahrende, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, wie Fußgänger behandelt. Das gilt auch für Kinder unter sieben Jahren, obwohl sie auf dem Gehweg fahren dürfen. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrende ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrende eine Mitschuld.