Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht

Grundlage für eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht ist die Schulbesuchsordnung im Freistaat Sachsen.

Eine mehrtägige zusammenhängende Freistellung vom Unterricht außerhalb der Ferienzeiten stellt eine absolute Ausnahme dar und kann durch einen rechtzeitigen Antrag einmalig in der Grundschulzeit genehmigt werden. Dazu ist eine betriebliche Bescheinigung einzureichen, dass die Erziehungsberechtigten während der Schulferien keinen Urlaub erhalten.

Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen ist der Klassenlehrer, im Übrigen der Schulleiter.

Hier finden Sie einen formlosen Antrag auf eine Beurlaubung vom Unterricht: