Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche
Gemäß § 35 a des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen hat die Schule die Aufgabe den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen an den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Schüler zu orientieren. Jede Schule muss den leistungsschwächeren und den leistungsstärkeren Schülern eine optimale Förderung zuteil werden zu lassen.
Teilleistungsschwächen sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Seit vielen Jahren lernen an unserer Grundschule Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche.
Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage der Grundschullehrpläne des Freistaates Sachsen. Die Klassenstufe 3 wird als Dehnungsjahr gestaltet, bestehend aus der Klasse LRS 3/I und LRS 3/II. In der Klasse LRS 3/I werden zunächst das Lesen und das lautgetreue Schreiben entwickelt. Die individuellen Stärken und Begabungen der Schülerinnen und Schüler werden genutzt, um ihr Selbstvertrauen zu festigen. Der Deutschunterricht in Klasse LRS 3/II entspricht dem Lehrplan der Regelklasse 3.
Für die verstärkte individuelle Förderung stehen bis zu drei zusätzliche Förderstunden für das Kind in der Woche zur Verfügung. Die Schüler lernen in einem Klassenverband mit bis zu 16 Kindern bei speziell ausgebildeten Lehrkräften.