Sportbefreiung

Bitte benutzen Sie das unten stehende Formular, wenn Sie für ihr Kind einen Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht stellen möchten. Die Schülerinnen und Schüler haben trotzdem ihre Sportsachen mitzuführen. Die Lehrkraft entscheidet, im welchen Umfang ihr Kind vom Sportunterricht befreit wird.

Für offensichtliche Erkrankungen, wie z. B. Frakturen müssen Sie keinen Antrag stellen.

Hat Ihr Kind eine chronische Krankheit, die die Leistungsfähigkeit im Sport beeinflusst (z. B. Asthma), brauchen wir jährlich (Schuljahr) ein ärztliches Attest. Dieses können Sie bereits in den Sommerferien von einem Kinderarzt ausstellen lassen. 

Sollte Ihr Kind längerfristig vom Sport befreit sein, benötigen wir eine Sportbefreiung vom Schularzt. 

Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen der Sportlehrer. Die Befreiung kann ab der Dauer von einer Woche von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage der ärztlichen Zeugnisse verzichtet werden.

Liebe Eltern, wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung der neuen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport vom 10. Dezember 2014.

VwV Schulsport

Es gibt immer wieder Anfragen zum Sportunterricht. Worauf muss besonders geachtet werden? Deshalb haben wir für Sie eine „Elterninformation zum Sportunterricht“ erstellt.