Antrag auf Beurlaubung an religiösen Feiertagen

Im Zusammenhang mit der einzelfallbezogenen Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern an religiösen Feiertagen, die nicht zugleich gesetzliche Feiertage in Sachsen sind, liegt die Aktualisierung der Übersicht zu religiösen Feiertagen für das Jahr 2023 vor.

Übersicht zu religiösen Feiertagen nach § 4 der Schulbesuchsordnung: